Wir freuen uns über Ihr Interesse!
Gemeinsam die digitale Zukunft Brandenburgs gestalten
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM-BB) steht für moderne, sichere und praxisnahe Digitalisierung in den Kommunen unseres Landes.
Der Beitritt erfolgt in wenigen klar strukturierten Schritten.
Hier finden Sie die erforderlichen Arbeitsschritte sowie alle notwendigen Dokumente als Download.
Bitte fassen Sie in einem Ihrer kommunalen Gremien (z. B. Amtsausschuss, Gemeindevertretung, Stadtverordnetenversammlung oder Kreistag) einen Beschluss über den Beitritt zum Zweckverband gemäß § 28 Absatz 2 Satz 1 Nr. 24 BbgKVerf.
Wichtig: Prüfen Sie unbedingt vor der Beschlussfassung die aktuelle Verbandssatzung auf unserer Website.
Nachfolgen Dokumente finden Sie auf unserer Downloadseite
Muster 01: Beschlussvorlage
Muster 02: Verbandssatzung
Reichen Sie anschließend den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Beitritt beim Zweckverband ein.
Gemäß § 57 Absatz 2 BbgKVerf ist der Antrag vom Hauptverwaltungsbeamten sowie einem seiner Stellvertreter nach § 56 BbgKVerf zu unterzeichnen.
Nachfolgen Dokumente finden Sie auf unserer Downloadseite
Muster 03: Antrag auf Beitritt
Bitte reichen Sie zusätzlich eine formlose Zusicherung über die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung ein.
Eine einfache Unterschrift des Hauptverwaltungsbeamten genügt.
Nachfolgen Dokumente finden Sie auf unserer Downloadseite
Muster 04: Zusicherung
Schritte des Zweckverbandes (interner Ablauf)
Nach Eingang Ihrer Unterlagen übernimmt der Zweckverband die weiteren Schritte:
4. Änderungssatzung - Erstellung des Entwurfs der Änderungssatzung
5. Beschlussfassung in der Verbandsversammlung
6. Antrag auf Genehmigung der Änderungssatzung gemäß § 41 Absatz 3 Nr. 4 BbgKVerf
7. Genehmigung der Änderungssatzung durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK)
Sobald die Genehmigung vorliegt, informieren wir Sie schriftlich.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Wir begleiten Sie gern durch den gesamten Beitrittsprozess.